ETW-PROTECT PRODUKTBESCHREIBUNG
Produktbeschreibung:
Überregionale Sonder-/Teileigentumsverwaltung („Wohnungsverwaltung“)
Kundenkreis:
Kapitalanleger die in Sonder-/Teileigentum investieren
Vorteile für den Kunden:
- Fester Einmalbetrag für den Vertragszeitraum
- Einmalbetrag in der Steuererklärung für das Jahr der Einmalzahlung ansetzbar (§ 9 EStG)
- Nur ein Ansprechpartner, auch wenn die WEG-Verwaltung wechselt
- Neutraler kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um den Vertragsgegenstand
- Archivierung aller wichtigen Unterlagen während der Vertragslaufzeit
- Neutrale kompetente Prüfung der WEG-Abrechnung und der WEG-Beschlüsse
- Neutrale, kompetente Kontaktperson für Ihren Mieter
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Vermieter-/Eigentümerverpflichtungen gem. des zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrages.
- Die Kunde sichert seine Immobilieninvestition durch Abwälzung seiner wesentlichen Vermieteraufgaben an eine neutrale, qualifizierte und kompetente Verwaltungsgesellschaft ab.
- Der Kunde verschafft sich mehr Freiraum und es bleibt Ihm mehr Zeit für seine Kernaufgaben und seine Familie.
- Die Dienstleistung ETW-PROTECT schützt die Wohnungseigentümergemeinschaft und sichert im notleidenden Fall die Grundbewirtschaftung der Wohnung.
- Die Dienstleistung ETW-PROTECT sichert der Bank den Zugriff auf notwendige Informationen, die Sie im Fall eines notleidenden Kreditarrangements benötigt.
- Erstellung einer ordentlichen, jährlichen Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter
- Kontaktperson für Ihren Mieter
- Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um den Vertragsgegenstand
- Ordnungsgemäße Verwahrung der MS, gem. § 551 (3) BGB bei einer hinterlegten Mietsicherheit
- Jährliche Erstellung einer ordentlichen Zinsbescheinigung aus der hinterlegten Mietsicherheit
- Rechnerische Überprüfung der vom WEG-Verwalter vorgelegten Gesamt- u. Einzelabrechnung
- Archivierung der wichtigsten Objektunterlagen während der Vertragslaufzeit
- Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft / WEG-Verwaltung
- Ausübung Ihres Stimmrechtes, sofern möglich, auf einer WEG-Versammlung
- Überprüfung Ihrer Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Absicherung des Dienstleistungsvertrages durch eine Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme i. H. von 20.000,-- Euro im Schadensfall
- Führen eines Verwaltungstreuhandkontos
- Erfassen sämtlicher Ein-/Ausgaben auf dem Treuhandkonto
- Überwachung der Mieteingänge, Abmahnung bei Mietrückständen
- Jährliche Erstellung einer Ein- / Ausgabeübersicht für den Auftraggeber
- Sicherstellung der Bewirtschaftung durch regelmäßige Anweisung der beschlossenen Hausgelder an die Wohnungseigentümergemeinschaft vom Treuhandkonto
- Absicherung Ihres Dienstleistungsvertrages durch eine zusätzliche Vertrauensschadenshaftpflichversicherung mit einer Deckungssumme von 20.000,-- Euro je Schadensfall.
Gesellschaft: DWWG GmbH, eingetragen beim AG Hannover unter HR B 57945
Geschäftsführer: Fachwirt i. d. Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft Mirko Hinz
Stammkapital: 80.000,-- DM
Gründungsjahr: 1997, eingetragen im Handelsregister Hannover am 05.Januar 1998
Gesellschafterin: Verwaltungsunion GmbH
Abwicklung/Ablaufschema
Hinweis: Um einen wirtschaftlichen Bestand aufzubauen und dem Endkunden das Produkt, mit seinen umfassenden Leistungen, zu erläutern, bedient sich die DWWG GmbH diverser Vermittler und zahlt je nach Vermittlungsaufkommen eine Provision von bis zu 1 % an registrierte Vermittler. Provisionsfähige Anträge können nur von registrierten und zugelassenen Vermittlern eingereicht werden. Mit den Vermittlern wird jeweils ein Vermittlungsvertrag geschlossen. Die Einschaltung von Vermittlern bürgt dafür, dass der Endkunde über die umfassenden Produktleistungen und seine Vermieterverpflichtungen aufgeklärt wird.
- Einreichung eines ETW-PROTECT Antrages bei der DWWG. (Verträge können per Antragsformular oder per Internetformular ausgedruckt / eingereicht werden)
- Antragserfassung und Vergabe einer Vertragsnummer bei der DWWG
- Kunde erhält Annahmeerklärung, gegengezeichneten Vertrag und Zahlungsaufforderung
- Vermittler erhält Kopie der Annahmeerklärung und Provisionsabrechnung unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sein Widerrufsrecht nicht ausübt und die Einmalzahlung vornimmt.
- Eingang der Einmalzahlung des Kunden bei der DWWG GmbH
- Kunde erhält Zahlungsbestätigung und Hinweisschreiben zum Vertragsablauf sowie seine persönlichen Ansprechpartner, Kontaktadressen und Internetzugangsdaten.
- Vermittler erhält seine Vermittlungsprovision
- DWWG führt die Vertragsleistungen regelmäßig aus und unterrichtet den Kunden bei besonderen Angelegenheiten. Der Kunde erhält jeweils jährlich seine Abrechnung nebst Ein-/Ausgabeübersicht sowie einen Statusbericht.
Die eigene Immobilie stellt meist einen Meilenstein in der Vorsorgeplanung des künftigen Immobilieneigentümers dar. Der Kunde hat die passende Kapitalanlage gefunden, die Finanzierung sichergestellt und den Kaufvertrag geschlossen. Doch was ist mit den Vermieterverpflichtungen, die er dann übernimmt ? Bei einer „Hausverwaltung“ wird unterschieden zwischen einer WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaftsverwaltung) und einer Sondereigentumsverwaltung (Wohnungsverwaltung). Mit dem Kaufvertrag tritt man automatisch in eine Wohnungseigentümergemeinscharft ein und entsprechend mit in die WEG-Verwaltung. Diese Verwaltet aber, nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nur das gemeinschaftliche Eigentum und nicht die einzelne Wohnung des Sondereigentümers, insbesondere nicht den Mieter. Hier übernimmt ETW-PROTECT die Verwaltung Ihres Sondereigentums nebst Mieter. Weiterhin überprüft ETW-PROTECT die Leistungen des WEG-Verwalters und dies neutral, kompetent und unabhängig. Der abzuschließende Dienstleistungsvertrag wird über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert. Bei Mietinkasso wird der Vertrag zusätzlich mit einer Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung abgesichert. Durch die Einmalzahlung kann der Betrag in einer Summe, im Jahr der Zahlung, steuerlich von dem Eigentümer geltend gemacht werden.
Preise für die überregionale Sonder-/Teileigentumsverwaltung:
Einmalpreis ohne Mietinkasso | Vertragslaufzeit 3 Jahre = 990,-- Euro |
Vertragslaufzeit 5 Jahre = 1.700,-- Euro | |
Einmalpreis mit Mietinkasso | Vertragslaufzeit 3 Jahre = 1.440,-- Euro |
Vertragslaufzeit 5 Jahre = 2.200,-- Euro |